Wie sollten Sie sich verhalten? 1.1.02-042-M

1.1.02-042-M Wie sollten Sie sich verhalten?

1.1.02-042-M: Wie sollten Sie sich verhalten?

Wie sollten Sie sich verhalten, insbesondere gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen im Straßenverkehr? Diese Frage ist ein wichtiger Bestandteil der Theorieprüfung für den Führerschein in Deutschland. Sie fällt unter die Kategorie “Verhalten gegenüber Fußgängern” und trägt den Code 1.1.02-042-M.

In diesem Beitrag erklären wir, welche Antwortmöglichkeiten richtig sind und warum.

Unvermindert weiterfahren

Warum ist diese Option falsch?

Wenn du unvermindert weiterfährst, besteht die Gefahr, dass du Kinder oder andere hilfsbedürftige Personen gefährdest. Laut § 3 Abs. 2 a der StVO musst du deine Fahrweise so anpassen, dass du diese Personen nicht gefährdest. Daher ist diese Option nicht korrekt.

Auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen

Warum ist diese Option richtig?

Das Reduzieren der Fahrgeschwindigkeit auf Schritttempo ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, die Sicherheit der Kinder und anderer hilfsbedürftiger Personen zu gewährleisten. Du hast mehr Zeit zum Reagieren und die anderen Verkehrsteilnehmer haben mehr Zeit, dich zu bemerken. Dies entspricht auch dem § 3 Abs. 2 a der StVO, der besagt, dass die Fahrzeugführer ihre Geschwindigkeit vermindern sollten, um eine Gefährdung auszuschließen.

Bremsbereit bleiben

Warum ist diese Option richtig?

Kinder oder ältere Menschen könnten plötzlich auf die Straße laufen oder einen Fehler machen. In solchen Fällen musst du bremsbereit sein, um schnell reagieren zu können. Das entspricht ebenfalls der Anforderung des § 3 Abs. 2 a der StVO, der die Bremsbereitschaft gegenüber diesen Personen fordert.

Zusammenfassung und Schlüsselpunkte

  • Unvermindert weiterfahren ist keine sichere Option und steht im Widerspruch zu den gesetzlichen Vorgaben der StVO.
  • Auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen und Bremsbereit bleiben sind die richtigen Antwortmöglichkeiten. Sie entsprechen dem § 3 Abs. 2 a der StVO und sorgen für die Sicherheit der hilfsbedürftigen Verkehrsteilnehmer.