Wo ist das Überholen verboten? 1.2.05-115

1.2.05-115: Wo ist das Überholen verboten?

Wo ist das Überholen verboten? Diese Frage ist Teil der Kategorie “Überholen” und hat die Nummer 1.2.05-110 in der deutschen Theorieprüfung für den Führerschein.

In diesem Beitrag klären wir, welche der angegebenen Optionen richtig oder falsch sind und warum das so ist.

An unübersichtlichen Straßenstellen

Warum ist diese Option richtig?

An unübersichtlichen Straßenstellen ist das Überholen verboten. Das liegt daran, dass man in solchen Bereichen nicht gut sehen kann, was vor einem auf der Straße passiert. Das macht das Überholen sehr riskant, da man nicht sicherstellen kann, dass die Straße frei von entgegenkommendem Verkehr ist. Daher ist diese Option richtig.

An Bussonderfahrstreifen

Warum ist diese Option falsch?

Das Vorhandensein eines Bussonderfahrstreifens verbietet das Überholen nicht. Ein Bussonderfahrstreifen ist in der Regel nur für Busse gedacht, aber er hat keinen Einfluss darauf, ob Autos auf der normalen Fahrbahn überholen dürfen oder nicht. Deshalb ist diese Option falsch.

An Fußgängerüberwegen

Warum ist diese Option richtig?

Überholen an Fußgängerüberwegen ist verboten, weil es die Fußgänger gefährden könnte. Wenn ein Auto an einem Fußgängerüberweg überholt, könnte es für die Fußgänger schwierig werden, die Straße sicher zu überqueren. Daher ist diese Option richtig und das Überholen an solchen Stellen ist nicht erlaubt.

Zusammenfassung und Schlüsselpunkte

  • An unübersichtlichen Straßenstellen und An Fußgängerüberwegen sind die richtigen Antworten. Das Überholen ist hier verboten, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
  • An Bussonderfahrstreifen ist die falsche Antwort. Ein Bussonderfahrstreifen hat keinen Einfluss auf die Regelungen zum Überholen für andere Fahrzeuge.

Das Wissen um die Orte, an denen das Überholen verboten ist, ist entscheidend für die Sicherheit im Straßenverkehr. Diese Regeln sind nicht nur für die Theorieprüfung wichtig, sondern auch für das tägliche Fahren.