1.2.02-111: Sie möchten eine Autobahn benutzen: Was muss in der Zulassungsbescheinigung Teil I oder in der Betriebserlaubnis eingetragen sein?
Sie möchten eine Autobahn benutzen und fragen sich, welche bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit dafür in der Zulassungsbescheinigung Teil I oder in der Betriebserlaubnis eingetragen sein muss?
Diese Frage gehört zur Kategorie “Straßenbenutzung” und trägt die Nummer 1.2.02-111 im Fragenkatalog der deutschen Theorieprüfung für den Führerschein. Die Antwort ist einfach: Mehr als 60 km/h.
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: Was ist das?
Was bedeutet “bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit”?
Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ist die Geschwindigkeit, die ein Fahrzeug maximal erreichen kann, so wie es vom Hersteller gebaut wurde. Diese Information findet man in der Zulassungsbescheinigung Teil I oder in der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Warum mehr als 60 km/h?
Die Regelung laut Straßenverkehrsordnung (StVO)
Laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen nur Fahrzeuge, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, eine Autobahn benutzen. Dies ist eine Sicherheitsmaßnahme, um den flüssigen Verkehrsfluss auf der Autobahn zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden.
Warum genau diese Grenze?
Die Geschwindigkeitsgrenze von mehr als 60 km/h wurde festgelegt, um sicherzustellen, dass alle Fahrzeuge auf der Autobahn in der Lage sind, mit dem allgemeinen Verkehrsfluss Schritt zu halten. Langsamere Fahrzeuge könnten ein Risiko darstellen und den Verkehr behindern.
Schlussfolgerung und Schlüsselpunkte
- Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ist die maximal mögliche Geschwindigkeit, die ein Fahrzeug erreichen kann und ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I oder in der Betriebserlaubnis eingetragen.
- Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) muss diese Geschwindigkeit mehr als 60 km/h betragen, um eine Autobahn benutzen zu dürfen.
Dieses Wissen ist nicht nur für die Theorieprüfung unerlässlich, sondern auch für die alltägliche Fahrpraxis. Es hilft Ihnen, sicher und regelkonform auf deutschen Autobahnen unterwegs zu sein.