1.2.09-006: Sie wollen nach links abbiegen. Wann haben Sie auf den nachfolgenden Verkehr zu achten?
Sie wollen nach links abbiegen. Wann haben Sie auf den nachfolgenden Verkehr zu achten? Diese Frage gehört zur Kategorie “Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren” und trägt die Nummer 1.2.09-006 in der deutschen Theorieprüfung für den Führerschein.
In diesem Beitrag erklären wir die richtige Antwort und warum die anderen Optionen falsch sind.
Vor dem Einordnen und noch einmal unmittelbar vor dem Abbiegen
Warum ist diese Option richtig?
Wenn man nach links abbiegen möchte, muss man zwei Mal auf den nachfolgenden Verkehr achten: einmal vor dem Einordnen auf die linke Spur und dann noch einmal direkt vor dem Abbiegen. Das steht so im Gesetz, genauer gesagt in § 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Grund dafür ist einfach: Man möchte sicherstellen, dass keine Unfälle passieren, vor allem nicht mit Autos, die gerade überholen wollen.
Lediglich einmal vor dem Abbiegen
Warum ist diese Option falsch?
Es reicht nicht aus, nur einmal vor dem Abbiegen nach hinten zu schauen. Das Gesetz sagt klar, dass man sowohl vor dem Einordnen als auch unmittelbar vor dem Abbiegen den nachfolgenden Verkehr im Blick haben muss. Wenn ein Unfall passiert und man hat das nicht gemacht, kann das Probleme geben.
Zusammenfassung und Schlüsselpunkte
- Die richtige Antwort ist: Vor dem Einordnen und noch einmal unmittelbar vor dem Abbiegen.
- Dies ist in § 9 der StVO festgelegt und dient der Verkehrssicherheit.
- Nur einmal vor dem Abbiegen zu schauen, ist laut Gesetz nicht ausreichend und kann bei einem Unfall zu Schwierigkeiten führen.
Das Wissen um die doppelte Rückschaupflicht beim Linksabbiegen ist nicht nur für die Theorieprüfung wichtig, sondern auch für die alltägliche Fahrsicherheit. Indem man diese Regel befolgt, trägt man dazu bei, den Straßenverkehr sicherer zu machen und Unfälle zu vermeiden.