1.2.10-005: Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen.
Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier? Diese Frage, unter der Kategorie “Einfahren und Anfahren” mit der Nummer 1.2.10-005, ist ein wichtiger Teil der deutschen Führerschein-Theorieprüfung.
In diesem Beitrag werden wir die korrekte Antwort und deren Begründung erörtern.
Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig
Gesetzliche Grundlage
Gemäß § 10 der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Fahrer, die über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfahren, besondere Vorsicht walten lassen. Sie müssen sicherstellen, dass keine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer besteht. Dies bedeutet, dass sie wartepflichtig sind und anderen Fahrzeugen Vorrang gewähren müssen.
Praktische Bedeutung
Diese Regelung soll die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen, indem Kollisionen an Kreuzungen und Einmündungen vermieden werden. Wenn Sie aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein kommen, müssen Sie besonders vorsichtig sein und den anderen Verkehrsteilnehmern den Vorrang lassen.
Die Regel „rechts vor links“
Warum ist diese Option falsch?
Die Regel “rechts vor links” gilt hier nicht. Sie findet Anwendung in Situationen, in denen keine eindeutigen Vorfahrtsregeln durch Verkehrsschilder oder Straßenmarkierungen bestehen. Bei einem abgesenkten Bordstein ist jedoch klar, dass der einfahrende Fahrer wartepflichtig ist.
Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung
Warum ist diese Option falsch?
Entgegen dieser Annahme ist der abgesenkte Bordstein sehr wohl von Bedeutung. Er signalisiert, dass der Fahrer, der über den Bordstein einfährt, eine erhöhte Wartepflicht hat. Es ist also genau umgekehrt: Der abgesenkte Bordstein verstärkt die Wartepflicht.
Zusammenfassung
- Wartepflicht beim Einfahren über einen abgesenkten Bordstein: Dies ist die korrekte Vorgehensweise gemäß StVO § 10. Fahrer müssen beim Einfahren über einen abgesenkten Bordstein Vorsicht walten lassen und anderen Verkehrsteilnehmern Vorrang gewähren.
- Die Regel „rechts vor links“ ist hier nicht anwendbar, da die Situation durch den abgesenkten Bordstein eindeutig geregelt ist.
- Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht von großer Bedeutung und darf nicht ignoriert werden.
Die Kenntnis dieser Regel ist essentiell für sicheres Fahren und zur Vermeidung von Unfällen im Straßenverkehr. Sie trägt wesentlich zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer bei.