Gegenüber welchen Verkehrsteilnehmern müssen Sie sich besonders vorsichtig verhalten? 1.2.01-003

1.2.01-003: Gegenüber welchen Verkehrsteilnehmern müssen Sie sich besonders vorsichtig verhalten?

Gegenüber welchen Verkehrsteilnehmern müssen Sie sich besonders vorsichtig verhalten? Diese Frage ist aus der Kategorie “Grundregeln über das Verhalten im Straßenverkehr” und trägt die Nummer 1.2.01-003 in der deutschen Theorieprüfung für den Führerschein.

Wir schauen uns hier die verschiedenen Antwortoptionen an und erklären, welche richtig sind.

Laut StVO § 3 Abs. 2a

Was sagt das Gesetz?

Bevor wir zu den Optionen kommen, ist es wichtig, den rechtlichen Hintergrund zu verstehen. Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 3 Abs. 2a müssen Fahrzeugführer besonders vorsichtig gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen sein. Das bedeutet, man sollte die Geschwindigkeit reduzieren und bremsbereit sein, um diese Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.

Gegenüber Personen mit erkennbaren Behinderungen

Warum ist diese Option richtig?

Personen mit erkennbaren Behinderungen zählen zu den hilfsbedürftigen Verkehrsteilnehmern, wie im StVO § 3 Abs. 2a erwähnt. Daher ist es besonders wichtig, sich vorsichtig zu verhalten, um ihre Sicherheit nicht zu gefährden.

Gegenüber Taxifahrern

Warum ist diese Option falsch?

Taxifahrer sind professionelle Fahrer und fallen nicht unter die Kategorie der hilfsbedürftigen oder gefährdeten Verkehrsteilnehmer nach StVO § 3 Abs. 2a. Daher ist keine besondere Vorsicht erforderlich, obwohl natürlich allgemeine Verkehrsregeln gelten.

Gegenüber Kindern

Warum ist diese Option richtig?

Kinder sind oft unberechenbar und können plötzlich auf die Straße laufen oder andere unerwartete Aktionen ausführen. Sie sind in der StVO § 3 Abs. 2a ausdrücklich als Verkehrsteilnehmer genannt, gegenüber denen besondere Vorsicht geboten ist.

Zusammenfassung und Schlüsselpunkte

  • Laut StVO § 3 Abs. 2a müssen wir besondere Vorsicht gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen walten lassen.
  • Gegenüber Personen mit erkennbaren Behinderungen und Gegenüber Kindern sind die richtigen Antwortoptionen. Beide Gruppen erfordern besondere Vorsicht im Straßenverkehr.
  • Gegenüber Taxifahrern ist keine spezielle Vorsicht erforderlich, außer die allgemeinen Verkehrsregeln.

Das Verständnis dieser Regel ist entscheidend, sowohl für die Theorieprüfung als auch für ein sicheres Verhalten im Straßenverkehr. Indem wir besondere Vorsicht gegenüber den genannten Verkehrsteilnehmern walten lassen, tragen wir zu einem sichereren Miteinander auf der Straße bei.