1.1.09-022: Dürfen Kraftfahrer beim Führen von Kraftfahrzeugen während der Probezeit unter der Wirkung alkoholischer Getränke stehen?
Dürfen Kraftfahrer während der Probezeit unter der Wirkung alkoholischer Getränke Auto fahren? Diese Frage ist sehr wichtig und gehört zur Kategorie “Alkohol, Drogen, Medikamente” in der deutschen Theorieprüfung für den Führerschein.
Der Code für diese Frage ist 1.1.09-022. Wir werden die verschiedenen Antwortmöglichkeiten im Detail besprechen.
Ja, bis 0,5 Promille ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit
Warum ist diese Option falsch?
Viele denken, dass die Grenze von 0,5 Promille für alle Fahrer gilt. Aber das ist nicht richtig, wenn man sich noch in der Probezeit befindet. In der Probezeit darf man gar keinen Alkohol im Blut haben, wenn man fährt. Die Regel von 0,5 Promille gilt erst nach dem Ende der Probezeit.
Ja, bis 0,3 Promille ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit
Warum ist diese Option falsch?
Auch diese Antwort ist nicht korrekt. Die 0,3 Promille Grenze gilt nicht für Fahranfänger in der Probezeit. Während der Probezeit darf der Alkoholgehalt im Blut beim Fahren 0,0 Promille betragen. Auch hier gilt die 0,5 Promille Regel erst nach dem Ende der Probezeit.
Nein, in keinem Fall
Warum ist diese Option richtig?
Während der Probezeit darf man kein Auto fahren, wenn man Alkohol getrunken hat. Die Grenze ist 0,0 Promille. Das heißt, in der Probezeit gibt es keinen Spielraum für Alkohol im Blut. Diese Regel ist streng und dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
Zusammenfassung und Schlüsselpunkte
- Ja, bis 0,5 Promille und Ja, bis 0,3 Promille sind falsche Antworten. In der Probezeit gilt eine strikte 0,0 Promille Regel.
- Nein, in keinem Fall ist die richtige Antwort. Während der Probezeit darf man keinerlei Alkohol im Blut haben, wenn man ein Auto fährt.
Alkohol am Steuer ist immer ein Risiko, besonders für Fahranfänger. Deshalb ist es wichtig, diese Regel ernst zu nehmen und sich immer daran zu halten.